AGB. Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Für Webdesign- und Webentwicklungs-Mandate. Stand: April 2026.
§ 1 · Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen Lukas Keßler, Bürgermeister-Fuchs-Straße 70, 68169 Mannheim (nachfolgend „Auftragnehmer") und seinen Auftraggebern (nachfolgend „Kunde") im Bereich Webdesign, Webentwicklung und damit verbundene Leistungen.
(2) Die AGB richten sich primär an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Verbraucher (§ 13 BGB) erhalten zusätzlich eine separate Widerrufsbelehrung. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihnen schriftlich zu.
(3) Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB.
§ 2 · Vertragsschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung (per E-Mail genügt) oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
(2) Vor dem Vertragsschluss findet in der Regel ein unverbindliches Erstgespräch statt. Dieses ist kostenlos.
(3) Inhalt und Umfang der Leistung werden im Briefing schriftlich festgehalten. Das Briefing ist Bestandteil des Vertrags.
§ 3 · Leistungsumfang
(1) Der Auftragnehmer erbringt die im Briefing vereinbarten Leistungen. Im Standard-Festpreis-Modell sind enthalten:
- Strategie- und Briefing-Gespräch
- Konzeption von Struktur und Inhalt
- Individuelles Webdesign, kein Template, kein Baukasten
- Entwicklung mit HTML, CSS und JavaScript (hand-coded, ohne Wordpress)
- Mobile-first-Umsetzung und Performance-Optimierung
- Grundlegende Suchmaschinen-Optimierung (lokales SEO, strukturierte Daten)
- Bis zu fünf inhaltliche Seiten
- Eine Korrekturschleife im Designstadium
- Übergabe sämtlicher Quelldateien (Code, Designs)
(2) Nicht im Festpreis enthalten und gesondert zu beauftragen sind insbesondere:
- Inbetriebnahme, Hosting, Domain-Setup
- Fortlaufende Wartung und Pflege
- Branding-Leistungen (Logo, Visitenkarten, Print)
- Erstellung von Texten und professionelle Fotografie
- Komplexe Funktionen wie Online-Buchungssysteme, Shop-Systeme, Lead-Funnels
- Online-Marketing, Google Ads, Tracking-Setup
(3) Erweiterungen während des Projekts werden vorab schriftlich angeboten und gesondert vergütet.
§ 4 · Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt alle für die Leistungserbringung notwendigen Inhalte rechtzeitig und in vereinbarter Qualität zur Verfügung. Dazu zählen insbesondere Texte, Logos, Bilder, Zugangsdaten zu vorhandenen Domains/Hostings, Markenrichtlinien (sofern vorhanden).
(2) Der Kunde versichert, dass er an den überlassenen Inhalten alle erforderlichen Rechte besitzt und stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Rechtsverletzung der bereitgestellten Inhalte resultieren.
(3) Verzögert sich das Projekt durch fehlende Mitwirkung des Kunden, verschiebt sich die vereinbarte Lieferzeit entsprechend. Bei einer Verzögerung von mehr als 60 Tagen ist der Auftragnehmer berechtigt, das Projekt zu pausieren und bei Wiederaufnahme einen angemessenen Aufwand für Wiedereinarbeitung zu berechnen.
§ 5 · Lieferzeit
(1) Die übliche Projektlaufzeit beträgt vier bis sechs Wochen ab Briefing-Abschluss und Eingang aller benötigten Inhalte.
(2) Lieferzeiten sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich ein verbindlicher Termin vereinbart wurde.
(3) Höhere Gewalt, Krankheit oder vergleichbare unvorhersehbare Ereignisse verlängern die Lieferzeit angemessen.
§ 6 · Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Der Festpreis für eine Standard-Webseite beträgt 2.490,00 € netto (zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19 %, brutto 2.963,10 €).
(2) Sofern nicht anders vereinbart, wird der Festpreis wie folgt fällig:
- 50 % bei Auftragsbestätigung, zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung
- 50 % bei Abnahme/Übergabe, zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung
(3) Erweiterungen, Zusatzleistungen und Aufwand für vom Kunden zu vertretende Verzögerungen werden gesondert in Rechnung gestellt.
(4) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) zu berechnen.
(5) Bei Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG entfällt die Umsatzsteuer (siehe Hinweis im Impressum).
§ 7 · Nutzungsrechte und Eigentumsübergang
(1) Sämtliche im Rahmen des Mandats erstellten Werke (Designs, Code, Konzepte) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Honorars Eigentum des Auftragnehmers.
(2) Mit vollständiger Zahlung gehen die Nutzungsrechte an den erstellten Werken räumlich und zeitlich uneingeschränkt auf den Kunden über. Der Kunde erhält die Quelldateien (Code, Designs) und ist frei in deren weiterer Verwendung, einschließlich der Übergabe an Dritte (z. B. zur Weiterentwicklung durch andere Dienstleister).
(3) Open-Source-Komponenten (z. B. Schriften, Bibliotheken) unterliegen den jeweiligen Lizenzen Dritter. Der Auftragnehmer dokumentiert die verwendeten Komponenten und deren Lizenzen bei Übergabe.
(4) Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, das fertige Werk in seinem Portfolio (Webseite, Social Media, Pitches) als Referenz zu nennen und abzubilden, sofern keine schriftliche Vertraulichkeitsvereinbarung entgegensteht. Der Kunde kann dieser Nennung widersprechen.
§ 8 · Abnahme
(1) Nach Fertigstellung präsentiert der Auftragnehmer das Werk zur Abnahme. Der Kunde prüft das Werk und erklärt innerhalb von 14 Tagen die Abnahme oder rügt konkrete Mängel schriftlich.
(2) Erfolgt innerhalb dieser Frist weder eine Abnahmeerklärung noch eine Mängelrüge, gilt das Werk als abgenommen.
(3) Die produktive Nutzung des Werkes durch den Kunden gilt als konkludente Abnahme.
§ 9 · Gewährleistung
(1) Der Auftragnehmer gewährleistet, dass das Werk zum Zeitpunkt der Abnahme den vereinbarten Spezifikationen entspricht und auf den im Briefing festgelegten Browsern und Endgeräten in aktueller Version funktioniert.
(2) Mängel werden innerhalb angemessener Frist nachgebessert.
(3) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme. Bei Verbrauchern gelten die gesetzlichen Fristen.
(4) Keine Mängel sind insbesondere: Änderungen am Code durch den Kunden oder Dritte, Inkompatibilität mit Browser-Versionen, die zum Zeitpunkt der Abnahme noch nicht existierten, Ausfälle des Hostings (sofern nicht vom Auftragnehmer betrieben).
§ 10 · Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), und auch hier nur in Höhe des bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.
(3) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist im Rahmen einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Die Haftung für Datenverluste ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und anlassangemessener Datensicherung durch den Kunden eingetreten wäre.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung von Erfüllungsgehilfen.
§ 11 · Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen (Geschäftsgeheimnisse, Kundendaten, Konzepte, Strategien) auch nach Vertragsende vertraulich zu behandeln.
(2) Auf Wunsch des Kunden wird eine separate Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) geschlossen.
§ 12 · Kündigung
(1) Der Vertrag endet mit Abnahme des Werkes. Eine darüber hinausgehende Bindung (z. B. an Wartungs- oder Hostingverträge) entsteht nur, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
(2) Der Kunde kann den Werkvertrag jederzeit gemäß § 648 BGB kündigen. Der Auftragnehmer behält in diesem Fall den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung, abzüglich der ersparten Aufwendungen.
(3) Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen, insbesondere bei wiederholter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
§ 13 · Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Verträge mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Mannheim.
(3) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform (E-Mail genügt). Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Gleiches gilt im Falle einer Regelungslücke.